Generalversammlung des LVN am 09.03.2024 in Neumünster

Einladung

zu unserer Generalversammlung am 09.03.2024 im Restaurant der Holstenhallen, Justus-von-Liebig Str. 3 in 24357 Neumünster, Beginn: 14:00 Uhr

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung der Mitglieder, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Ehrung der verstorbenen Mitglieder
4. Genehmigung der Niederschrift über die Generalversammlung vom 25.03.2023
5. Jahresbericht des Vorsitzenden
6. Bericht der Obleute, der Landeszuchtwartin und der Schatzmeisterin
7. Bericht der Kassenprüfer mit Entlastung des Vorstandes
8. Wahlen
a.) des Schatzmeisters / der Schatzmeisterin
b.) Rechnungsprüfer/in und Vertreter/in
9. Anträge von Mitgliedern
10. Ehrung von Mitgliedern
11. Verleihung der Wanderpreise und Brüche
12. Verschiedenes
Anträge von Mitgliedern, Bewerbungen und Wahlvorschläge bitte bis zum01.03.2023 an den Vorsitzenden.

Heinz Konstanti
1. Vorsitzender
Thomas Kwaterski
2.Vorsitzender

Der Geschäftsbericht 2024 ist fertiggestellt und kann bei den jeweiligen Gruppenvorsitzenden angefordert werden.

Holstenhallen Neumünster am 09. März 2024



Präsentiert wurden in der gut besuchten Versammlung die Zahlen des Jahres 2023: Im Bereich des LVN fanden 7 Zuchtschauen statt, in denen 152 Teckel (24 Kh, 86 Rh, 42 Lh) gezeigt wurden. In 2 Katalogschauen präsentierten sich 123 Teckel (30 Kh, 55 Rh, 32 Lh). Auf der Zuchtrüdenschau zeigten sich 18 Deckrüden. Die Züchter in den Gruppen des LVN verzeichneten 55 Würfe mit 133 Rüden und 134 Hündinnen. Den 30 BHP(S)-Prüfungen stellten sich 189 Teilnehmer. Für Leistungen im Bereich jagdlicher Prüfungen konnten 54 Brüche vergeben werden.



Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen, wie in jedem Jahr, die Ehrung und die Auszeichnung verdienter Mitglieder.




Hannoveraner Erklärung

Umsetzung der Tierschutz-Hundeverordnung


Unter Federführung der Gesellschaft zur Förderung Kynologischer Forschung hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die aus Vertretern von fünf großen tierärztlichen Verbänden besteht: der Bundestierärztekammer, dem Bundesverband praktizierender Tierärzte, dem Bundesverband beamteter Tierärzte, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz und der Gesellschaft für Kleintiermedizin der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft. Weitere Mitglieder waren u. a. universitäre Vertreter und der VDH.Diese Arbeitsgruppe hat folgende Liste mit überprüfbaren Merkmalen im Sinne der Tierschutz-Hundeverordnung erstellt und gibt Lösungsansätze zur praktischen Umsetzung der Vorschrift:


• Hannoveraner Erklärung

• VDH-Beschluss zur Hannoveraner Erklärung



VDH-Rundschreiben-Nr. 24

Änderungen der Durchführungsbestimmungen zur VDH-Ausstellungs-Ordnung


• Rundschreiben 24/23



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